12.1 Allgemein
Die Entschädigung für die Leistungen der Klick&Klar ergibt sich aus der Individualvereinbarung. Bei Dauerverträgen mit wiederkehrenden Leistungen sind die Kosten für das gesamte nächste Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen, sofern in der Individualvereinbarung oder den vorliegenden AGB nichts Abweichendes festgehalten ist. Vom Kunden bezahlte Beträge werden von der Klick&Klar grundsätzlich nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leistungen der Klick&Klar vom Kunden nicht mehr genutzt werden.
Anpassungswünsche des Kunden, die von diesem während der Projekterarbeitung durch die Klick&Klar eingebracht werden, führen im Verhältnis des Mehraufwandes zu einer Preiserhöhung. Eine (1) Korrekturrunde ist, wenn nicht anders vereinbart, in den offerierten Kosten einbegriffen.
Klick&Klar behält sich das Recht vor, vom Kunden eine angemessene Gebühr für Zusatzleistungen zu verlangen, die die direkte oder indirekte Folge von Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden sind. Sofern zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, gelten dabei die in diesen AGB definierten Stundenansätze.
Wenn in der Individualvereinbarung kein Pauschal- oder Paketpreis vereinbart wird, werden die Leistungen der Klick&Klar nach Aufwand berechnet. Die Klick&Klar verrechnet dabei sowie für Zusatzaufwendungen einen Stundenansatz von CHF 150.00 zzgl. MWST. Bei Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten beträgt der Stundenansatz CHF 220.00 zzgl. MWST.
Allfällige Reisezeiten, welche Mitarbeitern der Klick&Klar im Zusammenhang mit Arbeiten entstehen, werden zu einem Stundenansatz von CHF 150.00 verrechnet.
Im Paketpreis sind die Kosten für den Erwerb und die Nutzung von Domainrechten (beispielsweise .ch, .li, .com, .net, .org, .biz, und .info) nicht enthalten und werden als zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
Bei einer verspäteten Zahlung ist die Klick&Klar berechtigt, nach vorgängiger Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen der in der Mahnung gesetzten Nachfrist einen Verzugszins in der Höhe von 5% pro Jahr zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug kann die Klick&Klar ihre Leistungen ohne Angabe von Gründen einstellen oder den Vertrag fristlos auflösen.
12.2 Projektverträge
Die Klick&Klar ist berechtigt, bei Projekten Akontozahlungen zu verlangen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden, vom Kunden jeweils innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
12.3 Wartungsverträge
Die Gebühren der Wartungsdienstleistungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Klick&Klar. Die Zahlungspflicht beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit der Inbetriebnahme, d.h. mit der Freischaltung des Zuganges.
Bei der Bestellung einer oder mehrerer kostenpflichtiger Zusatzdienstleistungen während einer laufenden Rechnungs- resp. Vertragsperiode stellt die Klick&Klar eine pro Rata Rechnung über die verbleibende Dauer aus.
Die Klick&Klar ist berechtigt, die mit dem Kunden für Wartungsdienstleistungen vereinbarten Preise jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so kann er den Vertrag innerhalb von 2 Wochen auf den Zeitpunkt der Gebührenanpassung schriftlich kündigen.